



ZUR GEMEINDEGESCHICHTE | |
| 1861 | Gründung der vereinigten Pfarrgemeinden WIENER NEUSTADT - NEUNKIRCHEN Bis 1903 gibt es einen gemeinsamen Pfarrer |
| 1861-1874 | Dr. Julius Kolatschek (1829-1900) |
| 1861-1874 | Evangelische Schule im Pfarrhaus |
| 1862/1863 | Gleich nach dem Protestantenpatent von Kaiser Franz Joseph I. vom 8.4.1861 schrieb das Neunkirchner Presbyterium einen Wettbewerb zum Kirchbau aus. Evangelische Kirchen durften nun wieder ohne Beschränkungen gebaut werden. Die Kirche wird nach Plänen von Hans Petschnig erbaut. |
| 1874-1883 | Dr. Hermann Fritsche (1846-1924 ) |
| 1883-1901 | Hans Tillian (1856-1903) |
| 1903 | Neunkirchen wird selbständige Pfarrgemeinde |
| 1904-1917 | Lic. Dr. Friedrich Hochstetter (1870-1935 ) |
| 1917-1919 | Karl Parriger |
| 1920-1944 | Josef Rudolf Beck (1893-1944) |
| 1946-1975 | Mag. Heinz Schaefer; ab 1972 Superintendent (1916-1991) |
| Die Pfarrer von 1861 bis 1964 | |
| 1975-1990 | Mag. Helmut Eiwen (1947-) |
| 1990-2011 | Mag. Ernst Hofhansl(1945-) |
| 2007 | Neubau des Jugendraumes |
| 2008 | Ankauf und Montage der neuen Glocken |
| 2009 | Der Zaun wird frisch gestrichen Die Küche wird neu eingerichtet |
| 2010 | Umrüstung der Heizung des Pfarrhauses auf die ökologisch günstige Fernwärme |
| 2011 | Verlegung der Stolpersteine für Helene und Ignaz Reininger vor unserem Pfarrhaus im Beisein der Nichte Trude Bibring und ihrer Töchter. Restaurierung der Orgel um 15.000€ durch Hrn. Aschermann |
| 2011- | Mag. Michael Lattinger(1972-) |
| 2012- | Frau Trude Bibring stirbt am 20.1., halbwegs versöhnt mit der Geschichte und Neunkirchen. |
| Im Juli 2005 war unser
Pfarrhaus im Interesse einiger Medien. Über
unsere Kirche informiert jetzt der neue Kirchenführer aus dem
Peda-Verlag;
über das Pfarrhaus Bescheid zu wissen ist auch hilfreich. Gleich
nach der rechtlichen
Gründung als Tochtergemeinde von Wiener
Neustadt kaufte 1861 das
Neunkirchener Presbyterium das Grundstück Nr.
17 in der Stockhammergasse (damals: Hammergasse). Darauf befand sich
ein ebenerdiges Haus, dessen genaues Errichtungsdatum nicht feststeht.
Dieses Haus wurde zur Evangelischen Schule mit Lehrerwohnung
umgebaut, die vom Herbst 1861 bis Juli 1874 geführt wurde. 1862
wurde
der Bau der Kirche begonnen. Am 16. Mai wurden die Glocken und am 17.
Mai 1863 wurde die Kirche unter großer Beteiligung der
Bevölkerung
geweiht.
Die
Neunkirchener Gemeinde tat alles,
um baldmöglichst zur
Selbständigkeit zu kommen. Dem diente auch der Beschluß,
1888 ein
Stockwerk auf das alte Schulhaus aufzusetzen, um eine Pfarrerwohnung zu
bekommen. Der gemeinsame Pfarrer sollte zwar seinen Amtssitz in Wiener
Neustadt behalten, aber drei Monate im Jahr in Neunkirchen wohnen. Das
ehemalige Schulzimmer wurde zur Kanzlei umgebaut, die ehemalige
Lehrerwohnung wurde für den Kirchendiener verwendet. 1903 wurde
Neunkirchen selbständige Evangelische Pfarrgemeinde und D. theol.
Friedrich Hochstetter wurde 1904 als Pfarrer eingeführt.
Als
nun nach 1934 sich die
Übertritte in die Evangelische Kirche wegen
des "Ständestaates" mehrten - in diesem Jahr allein traten 300
Personen in
die Evangelische Kirche ein - und auch die Gemeinde Neunkirchen
anwuchs, fehlte es an geeigneten
Räumen für die Gemeindearbeit. Am 6.
Oktober 1935 wird im Presbyterium die Notwendigkeit eines
Gemeindesaales besprochen. Zu dem bereits eingegangenen Entwurf eines
einstöckigen Zubaues wurde ein weiterer angefordert, der die
Errichtung
eines zweiten Stockwerkes des Pfarrhauses vorsehen sollte.
Aus Anlaß des 75-jährigen Bestehens der Gemeinde (1936) richtete Pfarrer Josef R. Beck einen Aufruf an die Gemeindeglieder, sich an der Jubiläumsspende für den Bau des Gemeindesaales in Neunkirchen zu beteiligen. Baumeister Kubasek wird zur Einreichung eines Planes aufgefordert. Am 22. Mai 1938 weist der Jubiläumsfonds 4.455,-RM aus; 10.000,-RM wären für den Bau nötig. In
diese Zeit fällt eine schwere
Erkrankung von Pfarrer Beck. Schon
am 31.
12. 1937 und am Karfreitag 1938 zeigten sich gegen Ende des
Gottesdienstes Störungen des Sprechvermögens. Am 9. Mai
folgte der
völlige Zusammenbruch mit stundenlanger Bewußtlosigkeit;
nach der
Genesung und dem Kuraufenthalt folgte noch ein wochenlanges
ärztliches
Unterrichts- und Predigtverbot.
Sein schon pensionierter Vater ist
zur
Aushilfe während des anschließenden Erholungsurlaubes im
Sommer 1938
bereit. In der nächsten Presbytersitzung kündigt Vikar
Ladislaus Brunner
seine Stelle als Geistliche Hilfskraft, da er als Pfarrer nach Markt
Allhau zu
gehen gedenkt. Gleichzeitig verspricht er, solange in Neunkirchen zu
bleiben, bis Pfr. Beck seine Amtsgeschäfte wieder aufnehmen kann.
In
dieser Sitzung wird auch wieder vom Gemeindesaal gesprochen. Das
Nachbarhaus, Stockhammergasse 15 stünde zum Verkauf an. Dem
Schätzungsprotokoll des Stadtmaurermeisters Paul Binder vom 19.
Juli
1938 ist zu entnehmen, daß das nur von einem kleinen Raum
unterkellerte
Erdgeschoß etwa 70-80 Jahre alt und feucht ist, aus 2 Zimmern, 1
Kabinett,
1 Küche, 1 Vorraum, 1 Klosett besteht; der erste Stock ist etwa
40-45 Jahre
alt und enthält 3 Zimmer, 1 Küche, 1 Badezimmer, 1 Klosett.
Im Hofraum
ist links ein Zubau mit Waschküche und Holzlage, rechts eine
hölzerne,
verglaste Veranda. Dir. Landgraf
wird ermächtigt, mit dem Besitzer
unverbindliche Rücksprache wegen Ankaufs zu halten. Am 11. Juli
berichtet Dir. Landgraf, daß die Stadtgemeinde Interesse am Kauf
des
Nachbarhauses hätte, was sich aber schon in nächster Zeit als
nicht richtig
herausstellt. Der vom Ehepaar Helene und Ignaz Reininger zunächst
genannte Kaufpreis von S 30.000,- (=20.000,- RM) erscheint
gegenüber
dem Schätzwert von S 25.000,- (= 16.667,- RM) als
überhöht. Das
Presbyterium beschließt bis zum erhöhten Mittelwert von
18.000,-RM zu
bieten, weil die Schaffung des Gemeindesaales, die
Vergrößerung der
Amtsräume und der Pfarrerwohnung sowie die Errichtung von
Vikarswohnungen dringend nötig seien.
Finanziell
bedeutete der Kauf eine
deutliche Mehrbelastung der Gemeinde
um 8.000 RM, ungeachtet der noch zu erwartenden Kosten für den
Umbau
zum dringend benötigten Gemeindesaal; freilich muß man auch
die
Vergrößerung des Gartens in Betracht ziehen. Am 4. September
fand die
nächste Sitzung des Presbyteriums statt, in welcher Dir. Landgraf
erinnerte,
daß ein zweckgebundener Fonds
für den Gemeindesaal
angelegt
wurde, der einen Bestand von
über RM 4.500,- aufweist.
Sowohl die Stadtgemeinde, die
Ortsgruppe der NSDAP und auch
die SA, die das in Nachbarschaft
des BDM-Hauses gelegene
Objekt gerne erworben hätten,
traten zugunsten der
Evangelischen Pfarrgemeinde von
der Kaufabsicht zurück. Sodann
berichtet Landgraf von der - nach
einiger Bedenkzeit seitens Herrn
Reininger - erreichten Einigung
über den Kaufpreis von RM
18.000,-, welche Summe durch
ein Darlehen über RM 20.000 von der Neunkirchener Sparkassa
zu decken wäre. In
Einstimmigkeit wurden alle
diesbezüglich nötigen Beschlüsse
gefaßt und, nach dem der
Oberkirchenrat am 8. November
zugestimmt hatte, konnte am 11.
Dezember 1938
von
dem notariell
durchgeführten Hauskauf berichtet werden.
Zwar stand die im
Erdgeschoß
befindliche Wohnung unter Mieterschutz und ein Raum war bis auf
jederzeitigen Widerruf den Adventisten für ihre Versammlungen
überlassen, doch konnte unter tatkräftiger Hilfe der Gemeinde
die Wohnung
im ersten Stock für einen Vikar hergerichtet werden. Den dringend
benötigten Gemeindesaal hat man nicht einrichten können.Im
Bericht des Pfarrers über das
Jahr 1938 wird auch der Hauskauf in
Neunkirchen erwähnt und vom "Versuch des Neunkirchner
Wohnungskommissärs B." am 15. November 1938 berichtet, "uns auch
die
Wohnung im ersten Stock wegzunehmen und an eine Zinspartei zu
vermieten."
Weitere
Schwierigkeiten
mit den
neuen Behörden blieben nicht
aus. In der Chronik sind mehrere
Vorladungen zur Gestapo nach
Wiener Neustadt vermerkt. Nach
dem seit Mai 1941 für alle
kirchlichen Nachrichtenblätter
verhängten Erscheinungsverbot,
erfand Pfr. Beck im Sommer als
Kommunikationsmittel für die
weit zerstreut lebende
evangelische Gemeinde das Blatt
"Gemeindedienstordnung des
Evangelischen Pfarramtes
Neunkirchen, Nd.", worin die
Gestapo die Fortführung des
früheren Gemeindeblattes sah und schließlich die weitere
Herausgabe 1942
verbot.
![]() Am 24. Mai 1944
erfolgt ein
Brandbombenangriff, der Industriewerke
beschädigt und Einschläge im Pfarrgarten zur Folge hat. Die
Kirchenfenster
sind kaputt und die Dächer sind beschädigt:
"Hausdachschäden" ist die
letzte handschriftliche Eintragung von Pfarrer Beck in der Chronik.Die
nächsten
Dienste übernehmen Vikar Heinz Schaefer, Pfr. Heynen aus
Köln und Pfr. Dr. Aurel Just. Am 29. November 1944 ist Pfarrer
Beck
gestorben.
Aus dem Jahr
1945 wird
in der Chronik vermerkt:
26. III.Pfarrhaus (Nr. 15) durch Bombe zertrümmert [Das vom Ehepaar
Reininger einvernehmlich gekaufte und nun völlig
zerstörte Haus wurde nach dem Krieg unter großen
finanziellen
Anstrengungen und tatkräftiger Unterstützung durch
Eigenleistungen von
Gemeindegliedern aufgebaut. Im Erdgeschoß mit Kanzlei und
Gemeindesaal und einer Wohnung im ersten Stock.]
29. III. Schlimmster Bombenangriff
auf Neunkirchen30. III. Charfreitag 5 Gottesdienstbesucher. Hl. Abendmahl 1. IV. Ostersonntag. Niemand zum Gottsdienst erschienen! 2. IV.
Ostermontag.
Kampfloser Einzug der Russen, Pfarrer Dr. Just
in Gerasdorf von der Gemeinde abgeschnitten. Diakon Bruchmann
unterwegs nach Semmering, weicht nach der Steiermark aus. Pfr. Fuchs
übernimmt die Seelsorge in Gloggnitz
20. V. Erster Gottesdienst in Neunkirchen nach dem Zusammenbruch. Neukonstituierung der Gemeindevertretung." Im Jahr 1960
meldet sich
Frau Dr. Ferdinanda Aigner als Verwandte der im
polnischen nationalsozialistischen Vernichtungslager Izbica 1942
getöteten
Eheleute Ignaz und Helene Reininger und beantragt unter Berufung auf
das
Bundesgesetz vom 13. März 1957 über die Schaffung von
Auffangorganisationen gem. Art. 26 § 2 des Staatsvertrages bei der
Sammelstelle A in Wien eine Vergleichszahlung von öS 70.000,- von
der
Evangelischen Pfarrgemeinde Neunkirchen. Unter Verweis auf die
seinerzeitigen Verhandlungen der Pfarrgemeinde mit dem Ehepaar
Reininger stimmt die Antragstellerin einem Vergleich am 22. 12. 1960
zu,
der die geforderte Summe auf öS 35.000,- reduziert.
Anmerkung Kurator Reinhard Simon: Am 5. Juli 2011 wurden vom Künstler Gunther Demnig 2 Stolpersteine vor dem Pfarrhaus verlegt. Damit haben wir ein Gedenken an das schwere Schicksal von Helene und Ignaz Reininger. Es war ein berührender Moment, da auch die Nichte Frau Gertrude Bibring mit Ihren beiden Töchtern anwesend war. Zuvor hatte die evangelische Kirche Frau Gertrude Bibring freiwillig mit einer großen Summe bedacht, um die moralische Verpflichtung zu unterstreichen. Insgesamt wurden in Neunkirchen 10 Stolpersteine von der Stadtgemeinde verlegt. Wer mehr wissen will:
|
Im Februar 1960 wird die Sammelstelle A nach dem 3. Rückstellungsgesetz aktiv und erfasst das Haus in der Stockhammergasse 15 unter der Nr. 2158 und 2159 als ein dem Ehepaar Reininger entzogenes Vermögen. Den staatlichen Sammelstellen A und B werden nur Ansprüche auf nicht beanspruchtes bzw. erbloses Vermögen zugestanden (im Sinne des Artikel 26 § 2 des Staatsvertrages - vgl. BGBl Nr. 152/1955 mit 26.1.1957). Das heißt: zu diesem Zeitpunkt waren der Sammelstelle keine Verwandten der ehemaligen Besitzer Ignaz und Helene Reininger bekannt.
Es wurde daraufhin ein Schätzungsgutachten durch Herrn Dipl.-Ing. Drill veranlasst. Dieses Gutachten vom 19.7.1960 beläuft sich auf ATS 70.000,-. Frau Dr. Alice Weyrich, die als Vertreterin der Sammelstelle A mit der Verhandlung beauftragt war, reduziert die Schätzung um 20 %, da ihrer Ansicht nach die Stockhammergase nicht im Ortzentrum von Neunkirchen läge. Danach zieht sie den Kaufpreis von 1938 in der Höhe von ATS 18.000 (Umrechung RM in ATS 1:1) ab und schreibt der Pfarrgemeinde eine Zahlung von 38.000 ATS (nicht 70.000 ATS) vor. Im Zuge eines Vergleichs zwischen der Sammelstelle A und der Pfarrgemeinde Neunkirchen - der übrigens bei RA Dr. Hanns Bousek, einem Vetter meines Vaters, Pfr. Heinz Schaefer, geschlossen wurde - einigt man sich auf ATS 35.000,-. Ein Beleg, dass der seinerzeitige Kaufpreis von RM 18.00 zur freien Verfügung der Reiningers stand, wurde nicht erbracht.
Aus einem Dokument der Sammelstelle A vom 22.12.1960 geht hervor, dass Dr. Ferdinanda Aigner als Vertreterin der Sammelstelle A die Akten am 12.12. 2960 bei der Rückstellungskommission abschließend eingesehen und den Vergleich zwischen Pfarrgemeinde und Sammelstelle A genehmigt hat (Kopie s. Anhang, Original Österreichisches Staatsarchiv).
Bundesminister Dr. Miklas bestätigt am 22. September 1969, dass eine Anmeldung unter den Namen Ignaz und Helene Reininger unter Berufung auf Art. 26 des österreichischen Staatsvertrages nicht vorliegt. Es haben sich also bis dahin keine Angehörigen gemeldet.
Zusammenfassung: Dr. Ferdinanda Aigner ist keine Verwandte der Eheleute Ignaz und Helene Reiniger, sondern eine Vertreterin der stattlichen Sammelstelle A. Diese forderte 38.000 ATS von der Pfarrgemeinde (nicht 70.000). Beim Vergleich hat man sich auf 35.000 ATS geeinigt. Mit dem Geld wurde von Seiten der Sammelstelle andere Forderungen von Seiten jüdischer Opfer der NS Zeit an den Staat Österreich beglichen.
Im
Jahr 2004 erstellte Ao.Univ.Prof. Dr. Franz-Stefan Meisel im Auftrag
der Evangelischen Kirche in Österreich ein Rechtsgutachten zum
Vorgang „Kauf des Evangelischen Pfarrhauses Neunkirchen“ unter
Berücksichtigung der Regelungen für die Wiedergutmachung bzw.
Restitution. Es enthält folgende Erkenntnisse:
1) Der Verkauf war
eine „Arisierung“ (nichtige Vermögensentziehung iSd 3.
RückstellungsG).
2) Es wurde von den Erben innerhalb der
gesetzlichen Frist (30. Juni 1954) kein Antrag auf Rückstellung
gestellt, der Anspruch ist daher erloschen.
3) Der
Rückstellungsantrag wurde von der Sammelstelle A 1960 geltend
gemacht. Mit der Zahlung eines Vergleichsbetrages von 35.000 ist die
Rückstellungspflicht im juristischen Sinn erfüllt.
Am 8. Nov. 2004 stellten Dr. Ingo Zechner und Dr. Gert Tschögl von der Israelitischen Kultusgemeinde in einer Sachverhaltsdarstellung gegenüber der Evangelischen Kirche in Österreich fest, dass es trotz des Gutachtens von Prof. Meisel eine moralische Verpflichtung der Evangelischen Kirche gegenüber Frau Bibring, der Nichte von Ignaz und Helene Reininger, gäbe. Als Begründung wird angeführt, dass die Angehörigen der Familie Reininger bisher keine Geldzahlungen erhalten haben und Pfarrer Heinz Schaefer, wie aus seinem Schreiben vom 8. Okt.1960 an Superintendent Traar hervorgeht, von überlebenden Angehörigen der Familie Reiniger wusste. Diese hätten im Jahr 1960 ausfindig gemacht werden können.
Und noch ein Letztes: Das Ehepaar Reininger erhielt nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages am 10.10.1938 trotz anderslautender Behauptungen meines Vaters kein Geld. Mit der Verkaufssumme von RM 18.000 wurden (teilweise) Hypotheken bereinigt. Der Rest wurde an die von der Vermögensverkehrsstelle im NS--Ministerium für Wirtschaft und Arbeit angegebene Bank bezahlt. Da es sich dabei um Sperrkonten handelte, gingen die Eigentümer leer aus.
Ignaz und Helene Reininger wurden am 15.5.1942 vom Wiener Aspangbahnhof nach Izbica/Polen deportiert. Das Lager war ein „Warteraum“ zum Vernichtungslager Belzec. Es ist anzunehmen, dass das Ehepaar in Belzec, nicht in Izbica ermordet wurde.
Quellen:
Ernst Hofhansl, In schwieriger Zeit. Streiflichter aus Neunkirchen in den Jahren 1934 bis 1944. Art. In Geschichte des Protestantismus in Österreich 1995
Gerhard Milchram, Heilige Jüdische Gemeinde Neunkirchen. Eine jüdische Heimatgeschichte. Wien 2000
Carmen Diana Albu, Neunkirchen bitt’re Schicksalsjahre 1938 bis 1955. Dipl.Arb. Wien 2001
Heinz Schaefer, Aus dem Leben der evangelischen Pfarrgemeinde Neunkirchen o. J.
Grundbuch der Catastralgemeinde Neunkirchen Band I, Pag 330
Website Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes
Brief von Heinz Schaefer an Georg Traar vom 8.10.1960
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abt. NÖ Landesarchiv
Akt der Sammelstelle A EZ 42, KG Neunkirchen, Haus, Meldg.2158 2159 von Dr. Alice Weyrich aus dem Österreichischen Staatsarchiv
Bericht der Historikerkommission, insbesondere: Baumgartner, Streibel, Juden in NÖ. „Arisierung“ und Rückstellung ..., 2002 und Junz u.a. Das Vermögen der jüdischen Bevölkerung Österreichs: NS-Raub und Restitution nach 1945, 2002
Ao.Univ.Prof. Dr. Franz-Stefan Meisel, Rechtsgutachten zum Vorgang „Kauf des Evangelischen Pfarrhauses Neunkirchen“ unter Berücksichtigung der Regelungen für die Wiedergutmachung bzw. Restitution.
- Mündlicher Bericht von Dr. Ingo Zechner und Dr. Gert Tschögl am 8. Nov. 2004 an die Evangelische Kirchenleitung nach Prüfung der Aktenlage.